Egal ob Testament oder Formalitäten - Wir sind für Sie da

Beim Verlust eines lieben, nahestehenden Menschen ist es wichtig, dass Sie Unterstützung und Hilfe erfahren. Hierzu gehört natürlich auch die Durchführung einer würdigen Bestattung. Wir sind Tag und Nacht - auch an Sonn- und Feiertagen ohne Mehrkosten – für Sie da, um alle wichtigen Formalitäten und organisatorischen Abläufe zu übernehmen.

  • Regelung behördlicher Formalitäten wie Beantragung der Sterbeurkunde, des Sterbegeldes und der Rentenvorschusszahlung, einschließlich Abmeldung des Versicherten

  • Abmeldung von Abonnements, Rundfunk und Fernsehen, Kündigung von Versicherungsverträgen, Vereinsmitgliedschaften u.ä.

Notwendige Papiere

  • bei Ledigen: die standesamtliche Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde 
  • bei Verheirateten: die standesamtliche Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch 
  • bei Geschiedenen: eine Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk bzw. das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk 
  • bei Verwitweten: zusätzlich eine Sterbeurkunde des Ehepartners 
  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Graburkunde, wenn schon ein Grab vorhanden 
  • Versicherungspolicen (Lebensversicherung, Sterbegeld-Versicherung), Rentenunterlagen 
  • Betriebsrenten und evtl. Betriebssterbegeld-Versicherung

Tabuthema Testament

Seinen letzten Willen kann jeder formulieren, der volljährig und geistig ungetrübt ist. Formal muss das Testament von der ersten bis zur letzten Zeile eigenhändig geschrieben und mit Datum, Ortsangabe und vollem Namenszug versehen sein.

Für Privatpersonen macht ein Testament oder Erbvertrag immer dann Sinn, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht - wenn jemand mehr oder weniger bekommen soll, als die Paragrafen vorsehen, oder mit dem Erbe bestimmte Anweisungen und Wünsche verbunden sind. Verfügt werden kann fast alles, was nicht sittenwidrig ist. Oft setzen sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst dann, wenn beide Elternteile tot sind. Bei größerem Vermögen kann das allerdings zu steuerlichen Mehrbelastungen führen.

Liegt kein rechtsgültiges Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie ist in Deutschland so geregelt, dass in erster Linie die Kinder erben. Wurde die Ehe in Form einer Zugewinngemeinschaft geführt (Normalfall), erhält der überlebende Ehepartner aber die Hälfte des Vermögens.

Kinder und Ehepartner erben immer, sie haben einen Pflichtteilanspruch in halber Höhe ihrer gesetzlichen Ansprüche. Auch der testamentarische Alleinerbe muss diesen Pflichten nachkommen - und zwar in bar.

Erben erster Ordnung:
Kinder, Enkel, Urenkel

Erben zweiter Ordnung:
Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen

Erben dritter Ordnung:
Großeltern, Onkel/Tanten, Cousin/Cousine

Selbständige und Unternehmer sollten immer eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, um die Angehörigen zu sichern, um das Lebenswerk nach dem Tod zu erhalten und um Steuerfallen zu vermeiden.


"Trauer ist das Bekenntnis der Liebe
zum Verstorbenen."